Soloselbständige erhalten ebenfalls die Energiepreispauschale von 300 Euro (der Betrag ist steuerpflichtig!): sie wird über die Steuererklärung abgezogen. Wer vorsteuerpflichtig ist und Vorsteuer quartalsweise anmeldet, kann die Pauschale bereits 2022 in Anspruch nehmen, wer erst 2023 seine Steuererklärung für 2022 abgibt, erhält die Pauschale im kommenden Jahr. Die ausführliche Gesetzeslage findet sich beim Bundesfinanzministerium, eine kurze und einfache Erläuterung hat die Südwestpresse veröffentlicht.
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Tanznetz Freiburg // Profitraining // Foto: Jennifer Rohrbacher
Energiepreispauschale 2022 für Soloselbständige
Honoraruntergrenzen, Mindesthonorar
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg veröffentlicht eine Orientierungshilfe/Honorarempfehlungen auf seiner Webseite.
Die sogenannten „Mindesthonorare“ – offiziell „Honoraruntergrenzen“ genannt – sind Empfehlungen des BFDK. Immer mehr Fördergeber:innen, besonders auf Bundes- und Landesebene, haben sie mittlerweile auch in ihre Förderrichtlinien aufgenommen. Sie wurden zuletzt am 12. Oktober 2022 aktualisiert.
Pressemitteilung: Neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur:innen in den Darstellenden Künsten
Seit September 2022 läuft darüber hinaus der Beteiligungsprozess „Fair Pay„, der über die Untergrenzen hinaus Empfehlungen für abgestufte Honorare entwickelt.