
25.04.2022
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
c) besondere Vertreter (optional)
d) der Beirat (optional)
f) Beschlussfassung über den Einspruch eines ausgeschlossenen Mitglieds sowie über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes;
g) Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Land Baden-Württemberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden hat.